Mithilfe eines von unserem Kfz-Gutachter erstellten Unfallgutachtens werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.
Wir setzen uns mit der zahlungspflichtigen Versicherung in Verbindung und übersenden das Gutachten an die Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt. So ist eine schnellstmögliche Schadenregulierung gewährleistet und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Ohne Vorauszahlung der Gutachtenkosten für Sie als Geschädigten, denn wir rechnen die Kosten für das Unfallgutachten direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung ab.
Falls Ihnen die Versicherungsdaten des Unfallverursachers noch nicht vorliegen, ermitteln wir diese, für Sie – selbstverständlich kostenfrei.
So kann es kommen:
Oftmals wird leider übersehen, dass die juristischen Beweiselast über einen Schaden immer und grundsätzlich beim Geschädigten liegt. Über den häufig von der Versicherung des Schädigers geäußerten „Verzicht“ auf ein Gutachter, deshalb sollte kritisch nachgedacht werden. Ein einfaches Beispiel aus der Praxis, das gut verdeutlicht, wie sinnvoll die genaue technische Untersuchung durch einen unabhängigen Sachverständigen sein kann. Bei keinem erkennbaren Schaden an einer Stoßstange.
Darunter:
Der arglose Kunde war eigentlich überzeugt, es sei nichts defekt. Die genaue Untersuchung ergab jedoch, dass...
1. Die Heckschürze durchgedrückt und deformiert wurde. 2. Der Querträger durchgebogen war. 3. Das Abschlußblech wurde eingedrückt und musste ersetzt werden. Die kalkulierten Reparaturkosten dieser äußerlich vermeintlich „unsichtbaren Schäden“ beliefen sich auf 5.094,94 €!